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Rechtliches

Geschäftsbedingungen für Uniqscreen

Für die Digital-Signage-Plattform Uniqscreen – Webanwendung, Player-Apps und App für iPhone und iPad.

Uniqor UG (haftungsbeschränkt), Alter Weg 5, 31199 Diekholzen · Amtsgericht Hildesheim HRB 210232 · vertreten durch den Geschäftsführer Sascha Schöning · Telefon +49 5121 9570590 · E-Mail info@uniqor.de · nachfolgend „Uniqor“.

Diese Bedingungen gelten für die Digital-Signage-Plattform Uniqscreen. Sie sind in sich abgeschlossen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Uniqor UG gelten für Uniqscreen nicht, mit Ausnahme der Regeln zu Hardware in deren Teil C, wenn zusammen mit Uniqscreen Hardware gekauft wird. Die maßgebliche Fassung wird unter www.uniqor.de/agb/uniqscreen/ veröffentlicht und auf uniqscreen.de wortgleich wiedergegeben.

§ 1 Geltungsbereich und Begriffe

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Uniqor und ihren Kunden über die Nutzung von Uniqscreen. Dazu gehören die Webanwendung unter uniqscreen.de, die Player-Apps für Bildschirme und Abspielgeräte sowie die App für iPhone und iPad.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken schließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Wo diese Bedingungen zwischen beiden unterscheiden, ist das ausdrücklich gekennzeichnet.

(3) Bildschirm ist jedes mit einem Konto gekoppelte Abspielgerät, das Inhalte von Uniqscreen wiedergibt. Organisation ist der Bereich eines Kunden in Uniqscreen, in dem seine Benutzer, Inhalte und Bildschirme verwaltet werden.

(4) Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor (§ 305b BGB). In datenschutzrechtlichen Fragen gehen die Regeln der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach § 13 vor.

(5) Gegenüber Unternehmern gilt: Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Uniqor stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Leistungen

(1) Uniqor stellt Uniqscreen als über das Internet nutzbare Anwendung bereit. Je nach gebuchtem Umfang umfasst sie insbesondere die Verwaltung von Medien und Wiedergabelisten, die zeitgesteuerte Ausspielung von Inhalten auf Bildschirme, Gerätegruppen und Standorte, Layouts und Widgets, Bestell- und Abholanzeigen, Wiedergabenachweise, Benachrichtigungen sowie die Fernverwaltung gekoppelter Bildschirme. Den aktuellen Funktionsumfang beschreibt uniqscreen.de.

(2) Die Player-Apps speichern die zuletzt geladenen Inhalte zwischen. So läuft die Wiedergabe bei kurzen Netzunterbrechungen weiter. Änderungen erreichen einen Bildschirm erst, wenn er wieder verbunden ist.

(3) Bildschirme, Abspielgeräte, Halterungen, Strom- und Internetanschluss sind nicht Gegenstand dieses Vertrags. Der Kunde stellt sie auf eigene Kosten bereit. Wird Hardware bei Uniqor gekauft, gilt dafür Teil C der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Uniqor UG. Uniqor nennt unterstützte Geräte und Betriebssysteme auf uniqscreen.de. Für andere Geräte wird keine Funktion geschuldet.

(4) Einzelne Widgets beziehen Daten von Drittanbietern, etwa Wetterdaten. Für deren Richtigkeit und dauerhafte Verfügbarkeit übernimmt Uniqor keine Gewähr. Fällt ein Drittanbieter weg, bemüht sich Uniqor um gleichwertigen Ersatz.

(5) Weiterentwicklung. Uniqor entwickelt Uniqscreen laufend weiter. Funktionen können hinzukommen, sich ändern oder entfallen, solange der vertragsgemäße Nutzen nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die Änderung aus einem triftigen Grund erfolgt, etwa wegen technischer Entwicklungen, Sicherheit oder geänderter Rechtslage. Eine wesentliche Einschränkung kündigt Uniqor mindestens vier Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann dann bis zum Wirksamwerden zu diesem Zeitpunkt außerordentlich kündigen. Gegenüber Verbrauchern gilt ergänzend § 327r BGB.

§ 3 Registrierung und Testzugang

(1) Für die Nutzung ist ein Konto erforderlich. Die Angaben bei der Registrierung müssen vollständig und richtig sein. Wer für ein Unternehmen registriert, versichert, dazu berechtigt zu sein.

(2) Uniqor kann einen kostenlosen Testzugang oder eine Demo anbieten. Ein Testzugang endet automatisch mit Ablauf des angegebenen Zeitraums. Er wandelt sich nicht ohne ausdrückliche Buchung in einen kostenpflichtigen Vertrag um. Für den Testzugang gelten diese Bedingungen mit Ausnahme der Regeln zur Vergütung. Uniqor haftet dabei nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und in den Fällen des § 11 Abs. 1.

(3) Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Tarife auf uniqscreen.de ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.

(2) Bestellung in der Anwendung: Der Kunde wählt Tarif, Laufzeit und Anzahl der Bildschirme. Vor dem Absenden zeigt die Anwendung eine Übersicht mit den wesentlichen Merkmalen der Leistung, dem Gesamtpreis und der Laufzeit. Dort kann der Kunde seine Angaben prüfen und Eingabefehler berichtigen. Mit dem Klick auf die als zahlungspflichtig gekennzeichnete Schaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab (§ 312j Abs. 3 BGB). Der Vertrag kommt zustande, wenn Uniqor die Bestellung bestätigt oder die Leistung freischaltet, je nachdem, was zuerst geschieht.

(3) Bestellung per Angebot: Erstellt Uniqor ein individuelles Angebot, kommt der Vertrag mit dessen Annahme in Textform zustande.

(4) Uniqor speichert den Vertragstext. Der Kunde erhält die Vertragsdaten, diese Bedingungen und bei Verbrauchern die Widerrufsbelehrung nach Vertragsschluss per E-Mail. Die jeweils aktuelle Fassung der Bedingungen ist jederzeit auf uniqscreen.de abrufbar. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die bei Vertragsschluss angezeigten oder im Angebot genannten Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung richtet sich nach Tarif, Laufzeit und Anzahl der Bildschirme. Sie ist für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im Voraus fällig. Werden während der Laufzeit weitere Bildschirme hinzugebucht, berechnet Uniqor die Vergütung dafür anteilig für den Rest des laufenden Abrechnungszeitraums. Vor der Hinzubuchung wird der Betrag angezeigt.

(3) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe mit den in der Anwendung angebotenen Zahlungsarten oder auf Rechnung, sofern vereinbart. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, darf Uniqor nach erfolgloser Mahnung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen und vorheriger Ankündigung in Textform die Ausspielung auf den Bildschirmen aussetzen, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Der Zugang zu den eigenen Daten und deren Export bleiben möglich. Die Zahlungspflicht bleibt unberührt.

(5) Preisanpassung. Uniqor kann die Preise frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und höchstens einmal in zwölf Monaten an die Entwicklung der Kosten anpassen, die für den Betrieb maßgeblich sind, insbesondere Rechenzentrums-, Energie-, Personal- und Lizenzkosten. Steigerungen einer Kostenart dürfen nur berücksichtigt werden, soweit sie nicht durch Senkungen anderer Kostenarten ausgeglichen werden. Sinken die maßgeblichen Kosten, ist Uniqor zur Senkung im gleichen Umfang verpflichtet. Die Anpassung wird mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Bei einer Erhöhung kann der Kunde bis zum Wirksamwerden außerordentlich zu diesem Zeitpunkt kündigen. Darauf weist Uniqor in der Mitteilung gesondert hin.

(6) Gegenüber Unternehmern gilt: Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1) Monatsvertrag: Die Laufzeit beträgt einen Monat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn nicht gekündigt wird. Die Kündigung ist jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats möglich, wenn sie spätestens 14 Tage vorher zugeht.

(2) Jahresvertrag: Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate. Die Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit ist mit einer Frist von einem Monat möglich.

  • Gegenüber Unternehmern verlängert sich ein nicht gekündigter Jahresvertrag um jeweils zwölf Monate. Die Kündigung ist dann mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums möglich.
  • Gegenüber Verbrauchern läuft ein nicht gekündigter Jahresvertrag auf unbestimmte Zeit weiter und ist danach jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB).

(3) Die Kündigung ist in Textform möglich, etwa per E-Mail an info@uniqor.de, sowie in der Anwendung unter Abrechnung. Verbraucher können außerdem jederzeit über die Kündigungsschaltfläche unter www.uniqor.de/kuendigung/ kündigen (§ 312k BGB). Uniqor bestätigt den Eingang unverzüglich in Textform mit Datum und Uhrzeit.

(4) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Uniqor liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung rechtswidrige Inhalte ausspielt, Uniqscreen missbräuchlich nutzt oder mit mindestens zwei monatlichen Vergütungen in Verzug ist.

(5) Die Löschung des Kontos in der Anwendung beendet einen laufenden kostenpflichtigen Vertrag nicht automatisch. Sie wirkt als Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, wenn der Kunde nicht vorher gekündigt hat.

§ 7 Verfügbarkeit, Wartung und Support

(1) Uniqor betreibt Uniqscreen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und bemüht sich um eine möglichst durchgehende Erreichbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart ist.

(2) Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und vorher angekündigt, wenn längere Unterbrechungen zu erwarten sind. Dringende Sicherheitsmaßnahmen können jederzeit durchgeführt werden.

(3) Nicht in der Verantwortung von Uniqor liegen Störungen der Internetanbindung des Kunden, seiner Bildschirme und Abspielgeräte, Einschränkungen durch Hersteller von Geräten oder Betriebssystemen sowie Ausfälle von Vorleistungen Dritter, die Uniqor nicht zu vertreten hat.

(4) Support leistet Uniqor per E-Mail an Werktagen von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen in Niedersachsen. Reaktionszeiten gelten nur, wenn sie gesondert vereinbart sind.

(5) Uniqor stellt Aktualisierungen der Anwendung und der Player-Apps bereit, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit und für die Sicherheit erforderlich sind. Der Kunde installiert Aktualisierungen der Player-Apps, soweit sie nicht automatisch eingespielt werden. Gegenüber Verbrauchern gilt ergänzend § 327f BGB.

§ 8 Inhalte und Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist für alle Inhalte verantwortlich, die er über Uniqscreen hochlädt oder ausspielt. Uniqor sieht die Inhalte nicht vorab und prüft sie nicht.

(2) Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass

  • er über die erforderlichen Nutzungsrechte an Bildern, Videos, Musik, Schriften und Marken verfügt und die öffentliche Wiedergabe gegenüber Verwertungsgesellschaften wie GEMA und GVL selbst lizenziert und meldet,
  • abgebildete Personen in die Veröffentlichung eingewilligt haben, soweit das erforderlich ist,
  • Werbung als solche erkennbar ist und Preisangaben den Vorgaben der Preisangabenverordnung entsprechen,
  • auf Speise- und Bestellanzeigen die lebensmittelrechtlichen Pflichtangaben, etwa zu Allergenen, vollständig und richtig sind,
  • die Inhalte den Jugendschutz wahren und keine rechtswidrigen, beleidigenden, diskriminierenden oder gewaltverherrlichenden Inhalte enthalten.

(3) Öffentlich abrufbare Dateien. Damit Bildschirme Inhalte ohne Anmeldung laden können, ist jede hochgeladene Datei über eine eigene, nicht erratbare Adresse abrufbar. Wer diese Adresse kennt, kann die Datei öffnen. Der Kunde lädt daher keine vertraulichen Unterlagen und keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO hoch.

(4) Der Kunde hält Zugangsdaten und Kopplungscodes geheim, vergibt Benutzerrechte in seiner Organisation mit Sorgfalt und teilt den Verdacht eines Missbrauchs unverzüglich mit. Für Handlungen über sein Konto ist er verantwortlich, soweit er sie zu vertreten hat.

(5) Der Kunde nutzt Uniqscreen nicht in einer Weise, die den Betrieb beeinträchtigt, etwa durch automatisierte Massenabrufe, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen oder das Einbringen von Schadsoftware.

(6) Der Kunde stellt Uniqor von Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Verletzung dieser Pflichten beruhen.

§ 9 Meldungen rechtswidriger Inhalte und Sperrung

(1) Wer Inhalte in Uniqscreen für rechtswidrig hält, kann sie an info@uniqor.de melden. Die Meldung soll die betroffenen Inhalte genau bezeichnen, die Gründe nennen und Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person enthalten (Art. 16 der Verordnung (EU) 2022/2065, Digital Services Act). Uniqor bestätigt den Eingang und teilt die Entscheidung mit. Zentrale Kontaktstelle für Behörden und Nutzer ist info@uniqor.de. Die Kommunikation ist auf Deutsch und Englisch möglich.

(2) Uniqor darf Inhalte sperren oder die Ausspielung einzelner Bildschirme vorübergehend aussetzen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß oder für einen erheblichen Verstoß gegen § 8 bestehen. Uniqor wählt die mildeste geeignete Maßnahme, berücksichtigt die berechtigten Interessen des Kunden und informiert ihn unverzüglich mit Begründung (Art. 17 Digital Services Act). Der Kunde kann der Entscheidung per E-Mail widersprechen. Uniqor prüft den Widerspruch und teilt das Ergebnis mit.

(3) Eine allgemeine Überwachung der Inhalte findet nicht statt. Automatisierte Verfahren zur Inhaltsmoderation setzt Uniqor nicht ein.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, Uniqscreen und die Player-Apps im gebuchten Umfang bestimmungsgemäß zu nutzen. Mitarbeitende und Beauftragte des Kunden dürfen die Anwendung im Rahmen seiner Organisation nutzen.

(2) Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht. Vervielfältigung, Bearbeitung und Dekompilierung sind nur in den gesetzlichen Grenzen zulässig (§§ 69d, 69e UrhG).

(3) Die Rechte an den Inhalten des Kunden bleiben bei ihm. Er räumt Uniqor für die Dauer des Vertrags das einfache Recht ein, die Inhalte zu speichern, zu verarbeiten, in abspielbare Formate umzuwandeln und auf seinen Bildschirmen wiederzugeben, soweit das für die Leistung erforderlich ist.

(4) Für die App für iPhone und iPad gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen des App Store von Apple. Vertragspartner für die Leistungen von Uniqscreen bleibt Uniqor.

§ 11 Haftung

(1) Uniqor haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Uniqor nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Für den Verlust von Daten haftet Uniqor nach den vorstehenden Absätzen nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Sicherung der Originaldateien durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(4) Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Uniqor.

(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden. Ansprüche nach Art. 82 DSGVO bleiben unberührt.

§ 12 Mängel

(1) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Rechte für digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB).

(2) Gegenüber Unternehmern gilt: Uniqor beseitigt Mängel in angemessener Frist nach Meldung. Für die Dauer einer erheblichen Beeinträchtigung ist die Vergütung angemessen gemindert. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Schadensersatz richtet sich nach § 11.

(3) Ein Mangel liegt nicht vor bei Beeinträchtigungen, die auf nicht unterstützten Geräten, auf Eingriffen des Kunden oder Dritter oder auf Umständen außerhalb des Einflussbereichs von Uniqor beruhen.

§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Für das Konto, die Vertragsabwicklung und den Betrieb ist Uniqor Verantwortlicher. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung von Uniqscreen.

(2) Soweit Uniqor personenbezogene Daten in den Inhalten des Kunden verarbeitet, etwa Namen auf einem Empfangsbildschirm oder Bestellnummern auf einer Abholanzeige, handelt Uniqor als Auftragsverarbeiter. Dafür gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Sie ist Bestandteil dieses Vertrags und nennt die eingesetzten Unterauftragnehmer.

(3) Uniqscreen erfasst keine Zuschauer. Es werden keine Kameras, Sensoren, Gesichts- oder Personenerkennung und keine Zuschauermessung eingesetzt.

§ 14 Datenexport, Anbieterwechsel und Löschung

(1) Die Inhalte und Daten des Kunden bleiben seine Daten. Seine persönlichen Kontodaten kann der Kunde jederzeit über die Exportfunktion in den Kontoeinstellungen herunterladen. Einen vollständigen Export aller Inhalte und Daten der Organisation stellt Uniqor auf Anforderung in Textform innerhalb von 14 Tagen kostenlos bereit.

(2) Für den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eigene Systeme gelten die Art. 23 bis 31 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act):

  • Der Kunde kann den Wechsel oder die Übertragung seiner Daten jederzeit in Textform verlangen. Die Frist für die Einleitung beträgt höchstens zwei Monate. Längere vertragliche Fristen gelten dafür nicht.
  • Danach folgt ein Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen, in dem Uniqor die Leistung weiter erbringt und den Wechsel angemessen unterstützt. Der Kunde kann ihn einmalig verlängern. Ist der Wechsel in dieser Zeit technisch nicht durchführbar, teilt Uniqor das innerhalb von 14 Werktagen mit Begründung mit und nennt einen alternativen Zeitraum von höchstens sieben Monaten.
  • Exportierbare Daten sind die hochgeladenen Medien im Originalformat, Wiedergabelisten, Layouts, Zeitpläne, Geräte- und Gruppendaten, Benutzer der Organisation und Wiedergabenachweise, in gängigen, maschinenlesbaren Formaten wie JSON und CSV. Betriebs- und Sicherheitsdaten der Plattform sind nicht umfasst.
  • Nach dem Übergangszeitraum stehen die Daten mindestens 30 Kalendertage zum Abruf bereit. Danach löscht Uniqor sie vollständig, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
  • Für Wechsel und Datenübertragung berechnet Uniqor kein Entgelt.

(3) Endet der Vertrag ohne Wechselverlangen, stehen die Daten noch 30 Tage zum Abruf bereit und werden danach gelöscht. Löscht der Kunde sein Konto selbst, werden die Daten sofort entfernt. Sicherungskopien werden nach 14 Tagen überschrieben. Bis dahin können gelöschte Daten dort noch enthalten sein.

(4) Uniqor erstellt täglich Sicherungen für den Störungsfall. Sie ersetzen nicht die eigene Aufbewahrung der Originaldateien durch den Kunden.

§ 15 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die Uniqor die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien für ihre Dauer und eine angemessene Anlaufzeit von der Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, Streik, behördliche Maßnahmen, großflächige Strom- oder Netzausfälle, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen sowie Ausfälle von Vorleistungen Dritter, die Uniqor nicht zu vertreten hat. Dauert die Störung länger als sechs Wochen, kann jede Partei kündigen. Im Voraus gezahlte Vergütungen für nicht erbrachte Leistungen werden anteilig erstattet.

§ 16 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Uniqor kann diese Bedingungen für laufende Verträge ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Gesetze oder höchstrichterliche Rechtsprechung, an neue technische Gegebenheiten oder an geänderte Leistungen erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen, die den Vertragsgegenstand oder das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wesentlich berühren, sind ausgeschlossen.

(2) Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Die geänderten Regelungen werden hervorgehoben.

(3) Gegenüber Unternehmern gilt: Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge sowie auf das Widerspruchs- und Kündigungsrecht weist Uniqor in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen.

(4) Gegenüber Verbrauchern werden Änderungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung wirksam. Ohne Zustimmung gelten die bisherigen Bedingungen fort.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Hildesheim. Uniqor darf auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen.

(3) Erklärungen genügen in Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

(4) Uniqor ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

(5) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).

Widerrufsrecht für Verbraucher

Die folgende Belehrung gilt nur für Verbraucher. Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Uniqor UG (haftungsbeschränkt), Alter Weg 5, 31199 Diekholzen, Telefon +49 5121 9570590, E-Mail info@uniqor.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter www.uniqor.de/widerruf/ ausüben. Die Funktion ist auch über den Link „Vertrag widerrufen“ in der Anwendung und auf uniqscreen.de erreichbar. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Uniqor UG (haftungsbeschränkt), Alter Weg 5, 31199 Diekholzen, E-Mail: info@uniqor.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*): ____________________
Name des/der Verbraucher(s): ____________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________
Datum: ____________________

(*) Unzutreffendes streichen.

Hinweis zum vorzeitigen Beginn

Soll die Nutzung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, bestätigen Sie bei der Bestellung ausdrücklich, dass Uniqor vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen soll. Widerrufen Sie danach, schulden Sie Wertersatz für den bis dahin genutzten Zeitraum (§ 357a Abs. 2 BGB).

Stand: September 2026

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